
Unser Verein
Die Tier-Not-Hilfe

Die Hauptwache in Frankfurt
Unser Verein
Die Soziale Tier-Not-Hilfe

Nicht jeder kann sich die gesundheitliche Grundversorgung seines Tieres leisten:
Doch auch für viele finanziell schwächere Menschen wie Obdachlose, Hartz IV-Empfänger oder ältere Mitbürger sind Tiere Familienmitglieder - und nicht selten sogar der letzte Sozialpartner, den sie noch haben.
Unser Tierärzte behandeln immer am ersten Samstag im Monat um 13 Uhr in der B-Ebene an der Hauptwache Frankfurt Tiere, deren Herrchen und Frauchen sich keinen Tierarzt leisten können.
Dabei ist Voraussetzung: der Wohnort Frankfurt am Main, der Nachweis der Bedürftigkeit via Hartz IV-Bescheid, Rentenbescheid oder Frankfurt Pass. Beides ist auch bei einem eMail-Kontakt mit uns möglichst mitzusenden.
Die Kosten für die medizinische Grundversorgung der Tiere, wie Impfungen, Entwurmungen, Behandlungsmaterialien und akut notwendige Medikamente übernimmt größtenteils der Mitte 2008 gegründete gemeinnützige Verein Soziale Tier-Not-Hilfe Frankfurt e.V. Der Verein finanziert sich ausschließlich durch Spenden und Mitgliedsbeiträge.
Notoperationen, Dauermedikationen sowie dringende, aufwendige Untersuchungen werden vom Verein nach Prüfung bezuschusst.
Das sind wir
Das Tier-Not-Hilfe Team
Wir, das Team der Sozialen Tier-Not-Hilfe Frankfurt e.V., bestehen aus Mitgliedern des Vereins, die sich dazu entschlossen haben, aktiv in einer Funktion des Vereins mitzuwirken.
Das tun wir in verschiedenen Funktionen wie Vorstand, It-Management oder in der Unterstützung der Durchführung der Hauptwachesprechstunden.
Mehr über den Ablauf eines solchen Sprechtages erfahren Sie nachstehend.
Werden Sie Mitglied des Vereins und unterstützen Sie uns bei der Arbeit.
Regeln der Behandlung
Diese Regeln gelten an der Hauptwache
1. Für Menschen und Tiere ohne festen Wohnsitz ist die Behandlung kostenlos.
2. Hartz IV-Empfänger und Rentner zahlen je Tier 10 Euro Behandlungskostenanteil.
3. Sie müssen ihren Wohnsitz in Frankfurt am Main nachweisen.
4. Sie müssen einen aktuellen Nachweis für Hartz IV-, Renten-Bescheinigung oder den Frankfurt-Pass vorlegen.
5. Tiere bis zu einem Jahr/Welpen werden nicht behandelt.
6. Es werden maximal zwei Tiere je Besitzer behandelt.
7. Im Impfausweis MUSS der Tierhalter mit den Unterlagen bei der Anmeldung übereinstimmen.
Wenn Sie einen der Punkte nicht erfüllen, kann die Soziale Tier-Not-Hilfe e.V. die Grundversorgung Ihres Tieres leider nicht übernehmen.
Wir freuen uns über neue Mitglieder, Paten und jede Spende - denn jeder Euro zählt. Herzlichen Dank an alle, die uns unterstützen!